Produkthaftpflicht: Wenn Sie mangelhafte Ware aus eigener oder fremder
Herstellung verkaufen, können Sie für Schäden, die durch solche Produkte
entstehen, haftbar gemacht werden. Dagegen können Sie sich versichern.
Haus- und Grundbesitz verpflichtet. Ihre gesetzliche Haftpflicht für
alle Gebäude und Räumlichkeiten, die Sie für den Betrieb oder für Wohnzwecke
benutzen oder teilweise vermieten, ist mitversichert. Auch dann, wenn Sie als
Mieter vertraglich Verkehrssicherungspflichten übernehmen.
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und Ausbau: Wenn Sie auf Ihrem Betriebsgelände bauen oder Abbruch-,
Aushub sowie Reparaturarbeiten durchführen lassen, ist dieses Risiko bis
zu einer bestimmten Bausumme mitversichert.
Umwelthaftpflicht:
Mit der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist bereits ein wichtiger
Baustein in alle Betriebshaftpflichtversicherungen integriert. Darüber
hinausgehender Versicherungsschutz, z.B. für die Lagerung großer Mengen
umweltgefährdender Stoffe, kann über eine individuelle Umwelthaftpflichtversicherung
zur Verfügung gestellt werden.
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Mietsachschäden
Betreiben Sie Ihr Geschäft in gemieteten oder
gepachteten Räumen, ist es sinnvoll, Mietsachschäden an diesen Räumen durch
Brand und Explosion einzuschließen. Im Brandfall haben Sie dann
Versicherungsschutz für Schäden an den Mieträumen bis zur vereinbarten
Deckungssumme.
Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Gebrauch von nicht
zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen können Sie bei
Bedarf einschließen.
Leistungen des Versicherers
Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe
der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der
Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder
überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab,
notfalls vor Gericht.
Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Unternehmens:

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Private Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
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Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
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Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
(Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
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