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Betriebshaftpflichtversicherung für den 
Elektriker

Als Unternehmen haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen.

Schnell können Sie mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb. Die Gefahr, dass betriebsfremde Personen auf Ihrem Firmengelände oder sogar im Büro zu Schaden kommen, besteht immer und überall.

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Versicherungsthemen speziell
  für den Elektriker
(inklusive konkreter Angebote)

Inventarversicherung
Transportversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Kfz-Versicherung

allgemeine Versicherungsthemen 

Geschäftsgebäudeversicherung
Forderungsausfallversicherung
Elektronikversicherung
Rechtsschutzversicherung


 
Haftungsbeispiele Aufgrund mangelhaft ausgeführter Installation kommt es zu Stromausfall in einem Computernetzwerk.
Dabei gehen wichtige Daten verloren. Für die Wiederherstellung der Daten wird von Ihnen Schadenersatz in Höhe von 3800
€ verlangt.

Ihr Mitarbeiter benutzt ein Waschbecken als Tritt. Dabei bricht ein Stück Porzellan heraus: Kosten 700 .

Überraschend schneit es. Sie räumen den Gehweg vor Ihrem Betriebsgebäude nicht rechtzeitig, ein Fußgänger rutscht vor dem Haus aus und verletzt sich. Er fordert von Ihnen Ersatz für Behandlungskosten und Schmerzensgeld.


Produkthaftpflicht:
Wenn Sie mangelhafte Ware aus eigener oder fremder Herstellung verkaufen, können Sie für Schäden, die durch solche Produkte entstehen, haftbar gemacht werden. Dagegen können Sie sich versichern.


Haus- und Grundbesitz verpflichtet. Ihre gesetzliche Haftpflicht für alle Gebäude und Räumlichkeiten, die Sie für den Betrieb oder für Wohnzwecke benutzen oder teilweise vermieten, ist mitversichert. Auch dann, wenn Sie als Mieter vertraglich Verkehrssicherungspflichten übernehmen.

Neu-, Um- und Ausbau: Wenn Sie auf Ihrem Betriebsgelände bauen oder Abbruch-, Aushub sowie Reparaturarbeiten durchführen lassen, ist dieses Risiko bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert.

Umwelthaftpflicht: Mit der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist bereits ein wichtiger Baustein in alle Betriebshaftpflichtversicherungen integriert. Darüber hinausgehender Versicherungsschutz, z.B. für die Lagerung großer Mengen umweltgefährdender Stoffe, kann über eine individuelle Umwelthaftpflichtversicherung  zur Verfügung gestellt werden.


Mietsachschäden
Betreiben Sie Ihr Geschäft in gemieteten oder gepachteten Räumen, ist es sinnvoll, Mietsachschäden an diesen Räumen durch Brand und Explosion einzuschließen. Im Brandfall haben Sie dann Versicherungsschutz für Schäden an den Mieträumen bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen können Sie bei Bedarf einschließen.

Leistungen des Versicherers

Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.

Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Unternehmens:

Private Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
  

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