Die Forderungsausfallversicherung
Versichert werden Forderungsausfälle aus Warenlieferungen oder Dienst- und
Werkleistungen, die dadurch
entstehen, dass Kunden des Versicherungsnehmers
während der Laufzeit des Versicherungsvertrages
zahlungsunfähig werden. Die
Forderungen müssen rechtlich begründet und in Rechnung gestellt sein.
Unterschieden wird zwischen unbenannten Forderungen ( i. d. R. bis 30.000 €)
und benannten Forderungen,
bei denen vor Gewährung von Versicherungsschutz die
Bonität des Kunden überprüft wird.
Es kann auch der sogenannte "Nichtzahlungstatbestand" versichert
werden. Geleistet wird in diesem Fall nicht erst bei Insolvenz des Schuldners,
sondern schon ab zwei Monate nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin.
Nähere Informationen zum Versicherungsschutz und zur Abwicklung, sowie eine
Musterberechnung eines Versicherungsfalles.
Prämienbeispiele für die Baubranche:
(keine Vorschäden)
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Umsatzstufe:
Prämienrelevanter
Umsatz bis
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Jahreshöchstentschädigung |
Höchstversicherungssumme
pro Kunde
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Prämie**
inkl. Versicherungs-
steuer
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250.000 €
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20.000 €
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10.000 €
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1.372,30 €
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500.000 €
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40.000 €
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20.000 €
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2.265,50 €
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750.000 €
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60.000 €
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30.000 €
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3.158,70 €
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1.000.000 €
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80.000 €
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40.000 €
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4.051,90 €
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prämienrelevanter Umsatz: Gesamtumsatz einschließlich Mehrwertsteuer
abzüglich Barumsätze und Umsätze mit Bund, Ländern,
Gemeinden
** bei allen Nichtbaubranchen gilt Branchen-Faktor 0,8 (= 80% der
vorgenannten Prämien).
Zusätzlich werden Gebühren für die
Kreditprüfungen erhoben!
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Lassen Sie uns weitermachen.
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