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Umwelthaftpflicht

ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist allgemein


Giftmüllskandale, dioxin- oder quecksilberverseuchte Altlasten – diese und ähnliche Vorfälle führten dazu, dass sich das Bewusstsein gegenüber Umweltschäden in der Öffentlichkeit aber auch in der Gesetzgebung geschärft hat.


Die Umwelthaftpflichtversicherung wurde speziell für Besitzer und Betreiber umweltrelevanter Anlagen entwickelt.

Die Angebote des Akademischen Dienst Berlin bieten einen umfassenden Versicherungsschutz für Schäden durch Umwelteinwirkungen.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen. Darüber hinaus sind bestimmte umweltrelevante Vermögensschäden (z.B. aus der Verletzung von Fischereirechten) und Allmählichkeitsschäden versichert.

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Voraussetzung für ein optimales Sicherheitskonzept ist eine umfassende Analyse und Bewertung der Risiken im Unternehmen.

Entsprechend Ihrem individuellen Risiko stehen insgesamt
sieben Bausteine für die unterschiedlichen Anlagentypen zur Verfügung.

1.) WHG- Anlagen

Anlagen zur Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung, Beförderung oder Wegleitung von gewässerschädlichen Stoffen.  z.B. Betriebstankstellen, Altöllager 

2.) Umwelt- HG- Anlagen

Anlagen, die der Haftung nach dem Umwelthaftungs-Gesetz unterliegen, für die aber keine Deckungsvorsorgepflicht besteht. z.B. Futtersilos, Lebensmittellager
3.) Sonstige deklarationspflichtige Anlagen

Anlagen, die nach Umweltschutznormen (z.B. 4. BImSchV=Bundes-Immissionsschutzverordnung) einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, soweit es sich nicht um WHG- Anlagen (Baustein 1) oder UmweltHG- Anlagen (Baustein 2 und 5) handelt.

4.) Abwasser und Gewässereinwirkung

Umwelteinwirkungen durch Abwasseranlagen/Abwasser bzw. Einbringen oder Einleiten von Stoffen in Gewässer oder Einwirken auf Gewässer. z.B. Klärwerk

5.) Umwelt- HG- Anlagen / Pflichtversicherung
Anlagen, für die nach Umwelthaftungsgesetz eine Deckungsvorsorgepflicht besteht.

6.) Umweltregressversicherung

Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen gemäß den 
Bausteinen 1 – 5. z.B. Tankstelle, Öllager etc.

7.) Allgemeines Umweltrisiko

Umwelteinwirkungen aus dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko, sofern sie nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen, die in den Anwendungsbereich der Bausteine 1 - 6 fallen.


Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt ...
Lassen Sie uns weitermachen.

Für die meisten Bauhandwerker bietet die Betriebshaftpflicht bereits die passende Deckung für etwaige Umweltschäden bzw. kann zu der Betriebshaftpflicht als Zusatzbaustein hinzugenommen werden. Dies wird insbesondere für die Bereiche Holz- und Bautenschutz (siehe unter Dachdecker), Maler, Parkettleger, Installateure u.a. innerhalb der Betriebshaftpflichtthematik mit behandelt.