Was ist ein  Makler?
Service-Seiten
Unsere Partner
Download

Die betriebliche Versorgung

ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist
 
Alterseinkünftegesetz
die Texte sind vom Infoexpress 02-2004 der DBV Versicherung, einem renommierten Anbieter im Bereich der BAV entnommen

Die nachgelagerte Besteuerung insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung

Gliederung

A) Auftrag, Lösung und Gestaltung
     
     1) Auftrag
     2) Lösung
         a) Von drei Säulen zu drei Schichten
         b) Übergangsregelung 2005 bis 2040
     3) Gestaltung

B) Steueränderungen
   
     1) Anwartschaftsphase
         a) Steuerliche Behandlung nach
             bisherigem Recht
            a1) Sonderausgaben für Vorsorge-
                  aufwendungen (§ 10 EStG a. F.)
            a2) Sonderausgabenabzug (§ 10 a
                  EStG)
            a3) Vorsorgepauschale (§ 10 c 
                  EStG)
         b) Steuerliche Behandlung nach
             neuem Recht (VZ 2005)
            b1) Neuer Sonderausgabenabzug
                  für Vorsorgeaufwendungen
                  (§ 10 EStG n. F.)
            b2) Vorsorgepauschale
                  (§ 10 c Satz 2 EStG)
            b3) Günstigerprüfung in der Über-
                  gangsphase bis 2019
            b4) Sonderausgabenabzug
                  "Riester-Rente"
     
     2. Leistungsbezugsphase

        a) Besteuerung nach bisherigem Recht
            a1) Gesetzliche Renten
            a2) Pensionskassen- und Pensions-
                  fondsleistungen
            a3) Pensionen sowie Leistungen aus
                  Direktzusage und   
                  Unterstützungskassenzusage
            a4) Leistungen aus Direkt- 
                  versicherungen
        b) Besteuerung nach neuem Recht ab  
            2005
           b1) Gesetzliche Renten
           b2) Pensionskassen- und Pensions-
                 fondsleistungen
           b3) Pensionen und Leistungen aus
                 Direktzusage und Unterstützungs-
                 kassenzusage
           b4) Leistungen aus Direkt- 
                 versicherungen
        c) Übersicht

C) Weitere Besonderheiten der betrieblichen
     Altersversorgung


     1) Erweiterung von § 3 Nr. 63 EStG
        a) Aufnahme der Direktversicherung
        b) § 3 Nr. 63 EStG nur bei   
            lebenslangen Renten und 
            kapitalgedeckten Zusagen
        c) § 3 Nr. 63 EStG und 
            Voraussetzungen des Dienst- 
            verhältnisses
        d) § 3 Nr. 63 EStG und Entgelt- 
            umwandlung
        e) § 3 Nr. 63 EStG und     
            Arbeitgeberwechsel
        f) § 3 Nr. 63 EStG und zusätzlicher 
           Steuerfreibetrag von 1.800,- €
        g) Verzicht auf die Steuerfreiheit nach
            § 3 Nr. 63 EStG 10
        h) § 3 Nr. 63 EStG und neue Verviel-
            fältigungsregelung

     2) Steuerpauschalierung nach § 40 b 
         EStG ab 2005

     3) Übergangsregelungen für am  
         31.12.2004 bestehende Direkt- 
         versicherungen und Pensions- 
         kassenzusagen

D) Ausgewählte Zweifelsfragen und  
     Lösungsvorschläge zum AltEinkG


E) Schlussfolgerung


Auf einen Blick

Neuerungen 2004 / 2005

Gesetzliche Grundlagen
aktuelle Urteile


Haftungsproblematik
Riesterproblematik

5 Durchführungswege

Direktzusage
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse

im Vergleich

Zurück zum Index