betriebliche
Altersversorgung bAV
Die Direktversicherung nach 40b
(bis Ende 2005)
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ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist
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Wenn der Arbeitgeber auf das Leben oder auf die Rentenversorgung des Arbeitnehmers eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, bei welcher der
Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Versorgungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind,
so handelt es sich um eine Direktversicherung.
Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung konnten bis zu einem
Betrag in Höhe von
€ 1752,- für einen Arbeitnehmer je Jahr mit einem pauschalen Steuersatz von 20 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
lohnbesteuert werden.
Im Rahmen einer Durchschnittsbildung konnten einzelnen Beiträge bis zu
€ 2148,- je Arbeitnehmer und Jahr pauschal besteuert werden.
Die Versorgungsbeiträge wurden in der Praxis häufig im Rahmen einer Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlungs-Direktversicherung) vom Arbeitnehmer bereit gestellt werden.
Sofern die Arbeitgeberbeiträge zusätzlich zum Gehalt entrichtet werden, sind pauschalbesteuerte Versicherungsbeiträge in der Sozialversicherung beitragsfrei.
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Beiträge, die aus der Umwandlung von Sonderzahlungen stammen, sind
bis zum Jahr 2008 bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze West 2002: € 4500,- monatlich / Ost 2002: € 3750,- monatlich ) beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Nach 2008 sind alle Direktversicherungsbeiträge aufgrund einer Entgeltumwandlung beitragspflichtig.
Die Direktversicherung eignet sich besonders gut als "Auffanglösung" zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung, der seit 2002 besteht.
Die Vorteile der Direktversicherung:
sehr einfache Administration durch den Arbeitgeber
sehr geringes Haftungspotential für den Arbeitgeber
einfache Übertragbarkeit unverfallbarer Ansprüche auf andere Arbeitnehmer
sehr einfache Übertragbarkeit bei einem Arbeitgeberwechsel
die Möglichkeit der Kombination mit der staatlichen Riester-Förderung
(am besten innerhalb eines betrieblichen Rahmenvertrages als private Lösung)
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Damit die staatliche Riester-Förderung beansprucht werden kann, ist es erforderlich, dass der Versicherungsvertrag Rentenleistungen vorsieht und dass auf die Beiträge die individuelle Lohnsteuer und Sozialabgaben erhoben werden. |
Die möglichen Nachteile der alten Direktversicherung:
die grundsätzliche Lohnsteuerpflicht der Versicherungsbeiträge gerade bei Geringverdiener
die Begrenzung der pauschalbesteuerungsfähigen Beträge auf € 1752,- / € 2148,- im
Jahr
(Höchstbeträge werden nur aufgrund von Gesetzesänderung und damit unregelmäßig und meist nur in langen zeitlichen Abständen angehoben)
Die Direktversicherung gehörte und gehört in der neuen Fassung nach 6/63 zu den klassischen BAV - Instrumenten, bei denen auf allen Seiten (Versicherer, Firmen, Buchhaltung, Makler) große Erfahrungen vorliegen.
Durch geschickte Kombination mit anderen BAV - Wegen lassen sich selbst bei Beziehern mit hohen Einkommen interessante Modelle finden.
Gern erläutern wir Ihnen Wege die für Sie als Arbeitgeber mit wenig Haftung
und Aufwand verbunden sind, die Auswahl der fünf Möglichkeiten setzt sich
jedoch aus verschiedenen Bausteinen zusammen, eine Betrachtung allein kann kein
ausgewogenes Bild ergeben.
Nutzen Sie die Beratung mit dem ADB Gewerbemakler im Bereich der BAV.
Überblicksblatt zum Download siehe oben rechts
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