betriebliche
Altersversorgung bAV
Die Direktversicherung nach 3/63
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ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist
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(die alten Regelungen mit der Pauschalsteuer, die im bestand der
Arbeitnehmer noch sehr oft anzutreffen sind finden Sie hier Direktversicherung
nach 40b)
Seit 2005 bietet die veränderte Direktversicherung ähnliche Vorteile wie
die Pensionskasse und dies zu wesentlich einfacheren
"Spielregel"
Steuerersparnis durch Gehaltsumwandlung
Eine Gehaltsumwandlung (häufig auch Direktversicherung genannt) liegt vor, wenn der Arbeitgeber (Sie sehen, ohne
Ihre Zustimmung geht es nicht.) als Versicherungsnehmer den Arbeitnehmer versichert (Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung).
Den Beitrag zahlt bei der Gehaltsumwandlung im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer, so wie dies der Name schon sagt aus seinem Gehalt.
D.h. ein Teil des Gehaltes wird quasi in Versorgungslohn umgewandelt.
Der Arbeitnehmer spart dadurch eine ganze Menge an Lohnsteuer / Einkommenssteuer, da die Beiträge an die Versicherungsgesellschaft steuerfrei sind. Dagegen wird die spätere Rente vollständig versteuert, was jedoch in der Regel vorteilhaft sein kann, da zusätzliche Freigrenzen existieren und die Grenzsteuerbelastung meist nicht so hoch ist wie im aktiven Arbeitsleben.
Zusätzlich werden die staatlichen Sozialabgaben (bis 2008) gespart, was den Renditeeffekt netto weiter verstärkt.
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Der Gesetzgeber gibt damit tatkräftige Anreize: durch Steuererleichterungen und Sozialersparnis den Aufbau einer eigenen Altersversorgung voranzutreiben. Das dies bitter notwendig ist,
hat sich sicher schon sehr weit herumgesprochen.
Veränderungen durch das Alterseinkünftegesetz 2005
Die Direktversicherung gilt in der Branche als der einfachste Weg der betrieblichen Altersversorgung. Dieser "Klassiker" erfuhr durch das Alterseinkünftegesetz zum Jahreswechsel 2004/2005 erhebliche Veränderungen.
Ein vollständiger Übergang auf die nachgelagerte Besteuerung war das erklärte Ziel der Bundesregierung. Der einzige vorgelagert besteuerte Durchführungsweg (Beiträge waren mit einer 20 %igen (früher 15%igen) Pauschalsteuer belegt) musste sich also verändern.
Alle neuen Direktversicherungszusagen ab dem 01.01.2005 haben nicht mehr die Möglichkeit der § 40b EStG-Förderung, sondern erhalten die Förderung gemäß § 3 Nr. 63 EStG analog der Pensionskassen. Hierbei werden nur noch Rentenversicherungen förderfähig sein.
Die heutige Tarifvielfalt spiegelt sich dadurch wieder, dass alle
Vorsorgeversicherungen bis hin zu reinen fondsgebundene Versicherungen (diese entsprachen zunächst wegen fehlender Garantie nicht den Mindestanforderungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für eine Direktversicherung - wurde jedoch durch die Erweiterung der Zusagearten hier Beitragszusage angepaßt) möglich sind.
früherer Rendite-Turbo "Weihnachtsgeld" jetzt für jeden Beitrag
Lediglich durch die Umwandlung des "Weihnachtsgeldes / Urlaubsgeldes" bestand die Möglichkeit, einen Rendite-Turbo (Sozialabgabenfreiheit) zu zünden. Seit 2005 ist jeder Beitrag sozialabgabenfrei (bis 2008).
Die Direktversicherungsbeiträge werden bis zum Ende des Jahres 2008 nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet.
Die zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten Beiträge sind generell beitragsfrei in der Sozialversicherung.
(Sogar Einmalzahlungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen.)
"Vererbbarkeit" der Todesfallauszahlung
Die frühere Sonderstellung der pauschalbesteuerten Direktversicherung, dass auch ein Bruder, eine Schwester oder ein Elternteil begünstigt sein kann ist seit 2005 vorbei.
Heute gilt einheitlich, dass nur an empfangsberechtigte Hinterbliebene (Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder und in Einzelfällen Lebensgefährten) ausgezahlt werden darf.
Bestandsschutz für Altverträge möglich
Alle zum Jahreswechsel 2004/2005 bestehenden Direktversicherungen genießen einen Bestandschutz hinsichtlich der steuerlichen Förderung und der Vererbbarkeit der Todesfallleistung.
Die Kunden mit Renten-Direktversicherungen, die die Förderkriterien nach § 3 Nr. 63 EStG erfüllen, mussten bis zum 30.06.2005 gegenüber ihren Arbeitgebern eine Verzichtserklärung abgeben, so dass der § 40b EStG-Förderung bestehen bleiben kann.
Die Ausgangslage für die Direktversicherung ist hervorragend, da sie im Gegensatz zur Pensionskasse und -fonds direkt von der Finanzstärke des Lebensversicherers und der langjährigen Erfahrung im Markt profitieren.
Die Vorteile der Direktversicherung:
sehr einfache Administration durch den Arbeitgeber
sehr geringes Haftungspotential für den Arbeitgeber
sehr einfache Übertragbarkeit bei einem Arbeitgeberwechsel
die Möglichkeit der Kombination mit der staatlichen Riester-Förderung
(am besten innerhalb eines betrieblichen Rahmenvertrages als private Lösung)
Die möglichen Nachteile der Direktversicherung:
die grundsätzliche Lohnsteuerpflicht der
Renten
die Begrenzung der Beträge auf
4% der Beitragsbemessungsgrenze € 2520,- im
Jahr (4% aus 63.000 West 2006)
Die Direktversicherung gehört zu den klassischen BAV - Instrumenten, bei denen auf allen Seiten (Versicherer, Firmen, Buchhaltung, Makler) große Erfahrungen vorliegen.
Durch geschickte Kombination mit anderen BAV - Wegen lassen sich selbst bei Beziehern mit hohen Einkommen interessante Modelle finden.
Gern erläutern wir Ihnen Wege die für Sie als Arbeitgeber mit wenig Haftung
und Aufwand verbunden sind, die Auswahl der fünf Möglichkeiten setzt sich
jedoch aus verschiedenen Bausteinen zusammen, eine Betrachtung allein kann kein
ausgewogenes Bild ergeben.
Nutzen Sie die Beratung mit dem ADB Gewerbemakler im Bereich der BAV.
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