betriebliche
Altersversorgung bAV
Die Direktzusage
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ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist
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Bei der Direktzusage, auch häufig unmittelbare Pensionszusage genannt, verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer (Mindestalter des begünstigten Arbeitnehmers: 28 Jahre)
die zugesagten Versorgungsleistungen unmittelbar selbst zu erbringen
Arbeitgeber und Versorgungsträger sind demnach identisch.
Um möglichen Liquiditätsrisiken zum Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung zu entgehen, empfiehlt sich eine Rückdeckung der Zusage
(üblicherweise durch die Bildung von Pensionsrückstellungen).
Bei einer Finanzierung aus Entgeltumwandlung ist die Rückdeckung und gleichzeitige Verpfändung der Ansprüche an den Mitarbeiter obligatorisch.
Eine Investition in Finanzanlagen ist sinnvoll, wenn eine Kapitalleistung zugesagt wird.
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Eine Analyse der NordLB der letzten 2 Jahrzehnte ergab:
Eine Investition in Aktien erzielt trotz regelmäßig auftretender Kursschwankungen angesichts der langen Anlagehorizonte regelmäßig höhere Wertzuwächse als eine alternative Anlage.
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Für Ihr Unternehmen ergeben sich hieraus, gerechnet auf die Gesamtlaufzeit, zusätzliche Liquiditätsvorteile.
Nach aktuellem Steuerrecht können Aktienkursgewinne und Dividenden steuerfrei (körperschaftssteuerpflichtige Unternehmen) vereinnahmt werden oder müssen nur zur Hälfte
(Halbeinkünfteverfahren) versteuert werden.
Das Risiko eines vorzeitigen Eintritts des Versorgungsfalls durch Tod kann durch eine Risikolebensversicherung auf Ihren Arbeitnehmer ausgeschaltet werden.
Diese Direktzusage ist die nach Deckungsmitteln betrachtet am weitesten verbreitete Finanzierungsform.
(nahezu alle großen Unternehmen)
Diese Direktzusage liegt häufig in Kombination mit anderen Finanzierungsformen
vor.
Systemdarstellung mit Rückdeckungsversicherung als mögliche Rückdeckungsform
Die Vorteile der Direktzusage:
die Freiheit bei der Vermögensanlage
die nahezu unbegrenzten Möglichkeiten der Versorgungsplangestaltung
die positive Liquiditätswirkung beim Unternehmen durch Steuerstundung
die Lohnsteuerfreiheit des Versorgungsaufwandes in der
Anwartschaftszeit
(erst späteren Versorgungsleistungen sind steuerpflichtig)
die Beitragsfreiheit des vom Arbeitgeber bereitgestellten Versorgungsaufwandes während der Anwartschaftszeit
Die möglichen Nachteile der Direktzusage:
die Versorgungsverpflichtungen sind in der Firmenbilanz (Steuer- und Handelsbilanz) auszuweisen
keine sofortige Ausfinanzierung durch Einmalaufwand mit steuerlicher Wirkung möglich
PSV -pflichtig, sind jedoch Betriebsausgaben wie Beiträge selbst
das Unternehmen trägt Versorgungsrisiken (z.B. bei vorzeitige Versorgungsfälle)
Leider ist die Direktzusage nicht in das staatliche Förderungskonzept einbezogen.
Dennoch ist die Direktzusage auch in Verbindung mit einer Entgeltumwandlung sehr attraktiv wegen der "nachgelagerten Lohnbesteuerung" (erst die Versorgungsleistungen, nicht der Versorgungsaufwand, sind steuerpflichtig).
Vor allem für Bezieher höherer Einkommen, die im Rahmen des Fördermaßnahmen nicht oder nur gering betroffen sind, sondern deutlich stärker vom Steuerausgabenabzug profitieren, ist die echte "Deferred Compensation" hochinteressant.
Das Altersvermögensgesetz hat die ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen bezüglich einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage wesentlich verbessert.
Die Direktzusage lässt sich optimal mit anderen Durchführungswegen kombinieren, insbesondere wenn Sie leistungsorientiert und ohne dauerhafte Verpflichtung Ihre Mitarbeiter vergüten wollen.
Gern erläutern wir Ihnen Wege die für Sie als Arbeitgeber mit wenig Haftung
und Aufwand verbunden sind, die Auswahl der fünf Möglichkeiten setzt sich
jedoch aus verschiedenen Bausteinen zusammen, eine Betrachtung allein kann kein
ausgewogenes Bild ergeben.
Nutzen Sie die Beratung mit dem ADB Gewerbemakler im Bereich der BAV.
Überblicksblatt zum Download siehe oben rechts
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