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betriebliche Altersversorgung bAV
Die Pensionskasse
ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist

Pensionskassen sind  rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, in der Regel Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVAG) oder Aktiengesellschaften, die den Leistungsberechtigten auf die Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. 
Als Versicherungsunternehmen unterliegt sie der staatlichen Versicherungsaufsicht (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)).

Anders als bei der Unterstützungskasse besteht hier der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers hier jedoch gegenüber der Pensionskasse selbst und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. 

Bis zur Änderung des Betriebsrentengesetzes durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) wurden Direktversicherungen und Pensionskassen hinsichtlich der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung gleichgestellt. 

Durch das AVmG ergibt sich in Bezug auf die Pensionskasse ein wesentlicher Unterschied zur Direktversicherung dadurch, dass Arbeitgeberbeiträge zu einer Pensionskasse in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze West 2002: € 4500,- monatlich / Ost 2002: € 3750,- monatlich nach § 3 Nr. 63 EStG) steuerfrei bleiben. 

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Darüber hinaus gehende Beiträge können weiterhin pauschal besteuert werden (§40b EstG) max. jedoch weitere 1.752 Euro (bzw. 2.148 Euro).

Die Pensionskasse kann im Wege der Entgeltumwandlungs-Versorgung mit dem staatlichen Konzept zur Riester-Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge kombiniert werden. 


Systemdarstellung


Die Vorteile der Pensionskasse:

Auslagerung der biometrischen Risiken aus dem Unternehmen auf einen externen Versorgungsträger 
Hohe Flexibilität in der Versorgungsleistung, keine Bilanzierung 
Beiträge zur Finanzierung der Pensionskasse stellen Betriebsausgaben dar (§ 4c EstG)
Keine PSV Beitröge, da Insolvenzsicherungspflicht über den Pensionsversicherungsverein nicht besteht
Einfache Verfahren bei Arbeitsplatzwechsel: Beiträge können vom Arbeitnehmer freiwillig weiter gezahlt werden
nachgelagerte Lohnbesteuerung für Arbeitgeberbeiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze je Arbeitnehmer


Die möglichen Nachteile der Pansionskasse:

die Begrenzung der lohnsteuerfreien Versorgungsaufwandes auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze je Arbeitnehmer
die durch das Versicherungsaufsichtsgesetz eingeschränkte Vermögensanlage (nach den strengen Anlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes dürfen maximal 30 % in Beteiligungspapiere investiert werden)
die relativ hohe administrative Komplexität der Pensionskasse 


Für viele Unternehmen ein interessanter Weg, gerade da zur Zeit eine Reihe von modernen und leistungsfähigen Pensionskassen durch zahlreiche Versicherer auf den Weg gebracht werden.

Gern erläutern wir Ihnen Wege die für Sie als Arbeitgeber mit wenig Haftung und Aufwand verbunden sind, die Auswahl der fünf Möglichkeiten setzt sich jedoch aus verschiedenen Bausteinen zusammen, eine Betrachtung allein kann kein ausgewogenes Bild ergeben.

Nutzen Sie die Beratung mit dem ADB Gewerbemakler im Bereich der BAV.

Überblicksblatt zum Download siehe oben rechts