betriebliche
Altersversorgung bAV
Die Unterstützungskasse
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ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist
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Die Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen
Altersvorsorge.
Unterstützungskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die betriebliche Versorgungsmaßnahmen durchführen, die mit eigenem Vermögen ausgestattet ist und auf Ihre
Versorgungsleistungen formal keinen Rechtsanspruch gewähren.
Der formale Ausschluss des Rechtsanspruchs hat jedoch de facto keine Bedeutung. Aufgrund der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen werden Unterstützungskassen heutzutage fast ausschließlich in der Form der
sogenannten rückgedeckten Unterstützungskasse betrieben.
Die Finanzierung der Versorgungsleistungen der Unterstützungskasse wird durch
den Abschluss von Lebensversicherungen / Rentenversicherungen sicher gestellt.
Die Unterstützungskasse bietet eine maximale Gestaltungsfreiheit bei der Leistungsplangestaltung. So können Sie die Zuwendungen an die Unterstützungskasse entweder ganz flexibel ý an Ihre Gewinnsituation anpassen oder auch regelmäßige Dotierungen vornehmen.
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Die Versorgungsvorstellungen, die im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten anerkannt werden, können Sie in aller Regel über eine U-Kasse in die Tat umsetzen.
Nur extrem hohe Zusagen von (über 2.140 € pro Monat) können nicht realisiert werden.
Wird allerdings eine größere Belegschaft versichert, können für einzelne Führungskräfte auch Versorgungsleistungen von 75% des aktuellen Gehaltes zugesagt werden.
Die Beiträge in die Unterstützungskasse können sowohl direkt vom Lohn oder Gehalt einbehalten werden (so genannte Entgeltumwandlung) als auch vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gezahlt werden.

Systemdarstellung mit Rückdeckungsversicherung
Die Vorteile der Unterstützungskasse:
die Versorgungsrisiken werden aus dem Unternehmen ausgelagert
in der Firmenbilanz werden keine Versorgungsverpflichtungen ausgewiesen
der vom Arbeitgeber bereitgestellte Versorgungsaufwand führt während der Anwartschaftszeit nicht zu einer Lohnsteuerpflicht beim Arbeitnehmer, erst die späteren Versorgungsleistungen sind lohnsteuerpflichtig
der vom Arbeitgeber bereitgestellte Versorgungsaufwand ist nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung
Bei Arbeitsplatzwechsel Ansprüche bleiben erhalten
Die möglichen Nachteile der
Unterstützungskasse:
der sofortige Abfluss der Liquidität aus dem Unternehmen
die eingeschränkte Flexibilität durch die steuerrechtlich bedingte Notwendigkeit zu laufenden, gleichbleibenden oder steigenden Versicherungsbeiträgen
die Restriktionen bei der Anlage des Versorgungsvermögens nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes
PSV-pflichtig, sind jedoch Betriebsausgaben wie Beiträge selbst
Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine gute Alternative zum Pensionsfonds bzw. zur Pensionskasse, insbesondere dann, wenn der
Vorsorgeaufwand zumindest in Einzelfällen die beim Pensionsfonds bzw. der Pensionskasse steuerfreie Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
Da eine Riester-Fördermöglichkeit ausgeschlossen ist, ist dies für Unternehmen zumeist von Vorteil.
Gern erläutern wir Ihnen Wege die für Sie als Arbeitgeber mit wenig Haftung
und Aufwand verbunden sind, die Auswahl der fünf Möglichkeiten setzt sich
jedoch aus verschiedenen Bausteinen zusammen, eine Betrachtung allein kann kein
ausgewogenes Bild ergeben.
Nutzen Sie die Beratung mit dem ADB Gewerbemakler im Bereich der BAV.
Überblicksblatt zum Download siehe oben rechts
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