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Mehrgefahrenversicherung
Bestattungsgewerbe
ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist

Ohne Haftpflichtversicherung ist heute kein Betrieb mehr zu führen, da sind die Gefahren aus allen Richtungen einfach unüberschaubar. 

Aber dies sind leider nicht die einzigen Risiken, die man als Inhaber eines Betriebes gegenübersteht, so das unser Angebot einer Kombination in unserer ADB Mehrgefahrenpolice mehr als nur hochinteressant ist.

Dabei ist neben der Haftpflichtversicherung mit runden Leistungen auch eine Inhaltsversicherung und eine Betriebsunterbrechungs- versicherung enthalten.

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Versicherungsthemen speziell für
 Unternehmen der Bestattungsbranche
(inklusive konkreter Angebote)

Inventarversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Mehrgefahrenversicherung
Vermögensschadenversicherung
Elektronik-/Datenversicherung


allgemeine Versicherungsthemen 

Geschäftsgebäudeversicherung
Rechtsschutzversicherung

 

Warum eigentlich eine Mehrgefahrenpolice ?


Die Mehrgefahrenpolice versichert die wesentlichen betriebsüblichen Risiken in einem Vertrag. Es braucht nur eine Meldung - Jahresumsatz - abgegeben werden. Die Sachwerte sind ebenfalls bis zur Umsatzsumme versichert, dadurch besteht nicht die Gefahr einer Unterversicherung. Es besteht auch die Möglichkeit die Entschädigungsgrenze auf 80%, 60%, 40% oder 20% der Jahresumsatzsumme zu begrenzen, welches natürlich einen niedrigeren Jahresbeitrag bewirkt.

Der Versicherer erzielt eine Kosteneinsparung. Diese wird an Sie weitergegeben, so dass sich allein hieraus Prämieneinsparungen ergeben.

Aber auch für Sie reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Es fallen weniger Papier, Überweisungen etc. an.

Die Versicherungsleistungen

Sachversicherungen Einrichtungen  und Vorräte
gegen Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
Sturm, Hagel
Schneedruck, Erdrutsch
Einbruchdiebstahl, Vandalismus
Glasbruch und Werbeanlagen
Leitungswasser
Sprinklerleckage
Betriebsunterbrechung mit Ertragsausfall

 

Haftpflicht Deckungssummen in €
pauschal für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 2,5 Mio. €                      (2-fach maximiert p.a.)

Mietsachschäden:  500.000 €    (2-fach maximiert p.a.)

Tätigkeitsschäden:     5.000 €    (2-fach maximiert p.a.)

Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Dabei werden unsere Kunden von erfahrenen Sachverständigen unterstützt. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.

 

Und die Preise ?

Die Beiträge können im Einzelfall günstiger sein als unsere angebotenen Einzelversicherungen.

Ein individuelles Angebot errechnen wir selbstverständlich gerne für Sie.



Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt ...
Lassen Sie uns weitermachen.