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Hotel- und Beherbergungsgewerbe
Betriebsschließung

ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist

Was bedeutet es für Ihr Unternehmen, wenn der Betrieb ausfällt ? Das heißt Stillstand, nichts geht mehr – bestenfalls.  
In ungünstigen Fällen können dadurch immense Schäden entstehen.

Solche Szenarien sind nicht erfunden. Auch Ihr Hotelbetrieb kann betroffen sein. Dabei muss nicht immer eine Verkettung unglücklicher Umstände vorliegen. 
Oft sind es kleine Ursachen, die eine große Wirkung haben. 

Uns erreichen immer wieder Meldungen über behördliche Schließungen von Restaurants und Hotelküchen aufgrund von übertragbaren Krankheiten. 

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Versicherungsthemen speziell
 für das Hotelgewerbe
(inklusive konkreter Angebote)

Inventarversicherung
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Betriebsschließung

allgemeine Versicherungsthemen 

Geschäftsgebäudeversicherung
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Das Bundesseuchengesetz ermächtigt Behörden, zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (z.B. Salmonellen, Cholera) weitgehende Maßnahmen zu ergreifen. Der Ermessensspielraum der Behörden ist groß. So können schon bei Verdacht des Auftretens einer Seuche Betriebe geschlossen werden oder Berufsverbote erteilt werden.

Wir empfehlen hier den Abschluss einer speziellen Betriebsschließungs-Versicherung. 
Der Aufwand hierfür ist im Verhältnis zu den möglichen wirtschaftlichen Folgen gering.

Fragen Sie sich, wie Ihr Unternehmen im Falle eines Falles betroffen wäre und ob es die Schäden so einfach wegstecken könnte.


Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt ...
Lassen Sie uns weitermachen.