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D&O Versicherung
Schadensbeispiele
ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist

Erwerb von Forderungen nach Eintritt der Insolvenzreife

Eine Agrar GmbH ist in finanziellen Schwierigkeiten. Um eine große Lieferung 
von Kartoffeln noch durchführen zu können, mietet der Geschäftsführer 
mehrere Fahrzeuge an. Noch bevor die Rechnung gegenüber der 
Verleihfirma bezahlt werden kann, muss die GmbH Insolvenz anmelden und 
die Arbeiten einstellen.
Die Verleihfirma verlangt vom Geschäftsführer persönlich die Begleichung der noch offenen Rechnung. 

Versicherungsschutz besteht unter der Voraussetzung, dass der Geschäftsführer fahrlässig gehandelt hat.

Auf einen Blick


mehr zur gesamtschuldnerischen Haftung

Grundlagen der Organhaftung


Schadensbeispiele

Preisbeispiel


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Vertrauenshaftung (c.i.c.)

Der Geschäftsführer einer GmbH hat ein neuartiges Verfahren zur Düngemittelproduktion entwickelt und an andere Unternehmen verkauft. Diese erbrachten bereits Vorleistungen zur Produktion von Düngemitteln nach dem neuen Verfahren. 
Tatsächlich erwies sich das Verfahren als fehlerhaft und die GmbH fiel in Insolvenz. Die Unternehmen verlangen vom Geschäftsführer persönlich Schadensersatz, da dieser seine besondere Sachkunde und sein persönliches Engagement in den Vordergrund gerückt habe und die Unternehmen hierauf vertraut haben.

Bereits die Formulierung "Sie werden Ihr Geld schon bekommen" kann die Vertrauenshaftung auslösen!


Steuerschulden §§ 34, 69 Abgabenordnung

Der Geschäftsführer hatte seinen Mitarbeitern zwei Monate die Löhne ausgezahlt, ohne die hierauf entfallenen Steuerabzüge abzuführen. 
Für diese Pflichtverletzung haftet der Geschäftsführer persönlich und hat - Fahrlässigkeit unterstellt - Versicherungsschutz.


Nachfolgend 2 Schadensbeispiele aus eigener Praxis:
Es ereignet sich ein Schaden zur Betriebs- / Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung. Wegen der ansonsten guten Kontakte zum Geschädigten / Anspruchsteller wird zunächst mit diesem über den Schadensersatz direkt verhandelt. Man einigt sich auf eine Entschädigung.
Erst im Anschluss hieran wird der Haftpflichtversicherer informiert.
Dieser Schaden braucht den Bedingungen zufolge nicht reguliert werden. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung besagen, dass der Versicherungsnehmer keine Anerkenntnis vornehmen darf.
Falls es sich um einen höheren Betrag handelt, ist auch nicht mit einer Kulanzentschädigung zu rechnen.
Es zeigt sich hierbei, dass Versäumnisse oder Irrtümer den Versicherungsschutz gefährden können. 

Dieses Schadenbeispiel ist auch auf andere Versicherungen anwendbar. Durch verspätete Anzeigen oder andere Versäumnisse kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Ein Geschäftsführer stellt Mitarbeiter ein. Ihm wird vorgeworfen, er hätte wegen der ungünstigen Geschäftslage diese Einstellung nicht vornehmen dürfen. Die Gesellschafter fordern von ihm die Personalkosten zurück.

Deshalb unsere Empfehlung: 

Sobald sich ein Anspruch abzeichnet oder auch nur die Möglichkeit hierzu besteht, informieren Sie uns. 
Falls es durch einen solchen Schadensfall in Verbindung mit einer Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers zu einem Vermögensschaden kommt, kann die Gesellschaft (GmbH) beim verantwortlichen Geschäftsführer Regress nehmen. 

In diesen Fällen bietet die D&O - Versicherung (Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter) Schutz. Sie ersetzt den Vermögensschaden bzw. lehnt unberechtigte Ansprüche ab.