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D&O Versicherung
Gesamtschuldnerische Haftung
ADB Versicherungsmakler
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Alle Organe haften unabhängig von Ressortzuständigkeiten gemeinsam. 
Ressortaufteilung:
Geben sich die Unternehmensleiter selbst eine Geschäftsordnung, haften Sie, wenn die Aufgaben und Kompetenzen der Ressortleiter nicht genau festgelegt sind.
Für Fehler im jeweiligen Ressort ist der Ressortleiter zuständig

Die anderen haften jedoch persönlich, wenn:
1. sie einen ungeeigneten Ressortleiter bestimmt haben
2. nicht prüfen, ob der Ressortleiter seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt
3. den zuständigen Ressortleider nicht ausreichend informieren

Die fehlende fachliche Kompetenz schließt aber die Kontrolle der anderen Ressortleiter nicht aus.

Auf einen Blick


mehr zur gesamtschuldnerischen Haftung

Grundlagen der Organhaftung


Schadensbeispiele

Preisbeispiel


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Alle GF haben darüber hinaus die Pflicht zu kontrollieren, ob der Ressortleiter auch seine eigenen Mitarbeiter 
richtig kontrolliert und überwacht (Kontrolle der Kontrolle)
auch bei Ressortaufteilung gesamtschuldnerische Haftung

Die Gesellschaft kann sich nach Belieben an alle haftenden Organe halten oder vom einzelnen Vorstand den Ersatz 
eines Teiles des Gesamtschadens verlangen. 
Dieser hat dann jedoch einen Regressanspruch gegenüber seinen Kollegen im Innenverhältnis 
(soweit er diesen durchsetzen kann)