Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Anwalts-Notare laufen stets Gefahr, wegen möglicherweise
falscher Beratung von ihren Kunden bzw. Klienten in Anspruch genommen zu werden.
Jeder Notar braucht eine Vermögensschaden-
Haftpflichtversicherung! Der Gesetzgeber schreibt eine
Mindestdeckungssumme von 500.000 € vor. Im Anschluss
hieran besteht über die jeweilige Kammer ein weiterer Versicherungsschutz
über 500.000 €.
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind
oder sich aus solchen Schäden herleiten.
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Auf einen Blick
Versicherungsthemen speziell
für Anwalts-Notare
(inklusive konkreter Angebote)
Inventarversicherung
Vermögensschadensversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Elektronikversicherung
allgemeine Versicherungsthemen
Geschäftsgebäudeversicherung
Rechtsschutzversicherung
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