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Berufshaftpflicht ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist


Bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen schuldhaft zufügen. Hohe Schadenersatzansprüche sind heute keine Seltenheit mehr.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden. Die Gefahr, dass betriebsfremde Personen auf Ihrem Firmengelände oder sogar im Büro zu Schaden kommen, besteht immer und überall.

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Aufgrund Ihrer hohen Verantwortung in Ihrer beruflichen Tätigkeit können kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu großen Schadensereignissen führen.

Der Akademische Dienst Berlin bietet für nahezu jeden Betrieb und fast jedes Berufsbild ein maßgeschneidertes Deckungskonzept. Die für Sie typischen Risiken sind somit optimal abgesichert.

Leistungen des Versicherers

Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen schadensersatzpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.

Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Berufsbildes:

Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
  
Für einige Berufe, für die bei ihrer Berufsausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, bietet der Akademische Dienst Berlin Deckungskonzepte für reine Vermögensschäden in Ergänzung der Berufshaftpflichtversicherung (z.B. für Unternehmensberater, Werbeagenturen, Betriebe der Medienbranche, Wohnungsunternehmen, Versicherungsmakler u.a.m.).

Für Angehörige der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) gibt es sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung zur Absicherung gegen Vermögensschäden.


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