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Berufshaftpflicht Ingenieure ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist

Die Aufgaben von Ingenieuren sind im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. 

Während die Tätigkeit ursprünglich auf Planung und Konstruktion beschränkt war, ist heute eine Vielzahl von Leistungen hinzugekommen, die den Ingenieur zu einer zentralen Person des Anlagenbaues/Produktionsverfahrens macht. Er wird damit oftmals zum alleinigen Ansprechpartner des Auftraggebers in allen Fragen, die das Investitionsvorhaben betreffen.

Aus den umfassenden Aufgaben des Ingenieurs resultiert eine weitgehende Verantwortlichkeit mit weitreichenden Haftungsrisiken, die im Rahmen der Rechtsprechung ständig ausgeweitet werden.

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Versicherungsthemen speziell
 für den Ingenieur
(inklusive konkreter Angebote)

Inventarversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Elektronikversicherung


allgemeine Versicherungsthemen 

Geschäftsgebäudeversicherung
Rechtsschutzversicherung

 

 

Die umfassende Definition der Leistungen führt zu vielfältigen Fehlerquellen: Planungsfehler liegen nicht nur dann vor, wenn die geplante Ausführung einer Anlage nicht zu den gewünschten Resultaten führt. 
Von Fehlplanung geht die Rechtsprechung auch dann aus, wenn erforderliche Planungsüberlegungen unterlassen wurden (z.B. fehlende zeichnerische Darstellung eines Details).

Haftungsbeispiele

Schadenauslösende planerische Fehlschlüsse sind grundsätzlich bei allen die Planung betreffenden Leistungsphasen der Tätigkeit möglich; also auch bei der fälschlicherweise oft als risikolos angesehenen Grundlagenermittlung (z.B. Fehler bei Einschätzung der realen Energieversorgungs- oder Logistikmöglichkeiten oder bei Prüfung der Umweltverträglichkeit) und Vorplanung (z.B. mangelhafte Integration fremder Fachplanung).

Betreiben Sie Ihr Büro in gemieteten oder gepachteten Räumen, ist es sinnvoll, Mietsachschäden an diesen Räumen durch Brand und Explosion einzuschließen (in unseren Deckungskonzepten enthalten).

Im Brandfall haben Sie dann Versicherungsschutz für Schäden an den Mieträumen bis zur Deckungssumme.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den unkalkulierbaren finanziellen Folgen dieser und weiterer Risiken.

Die Versichererleistungen.

Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Dabei werden unsere Kunden von erfahrenen Sachverständigen unterstützt. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.

Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Unternehmens:

Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld) 
sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): z.B. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Nutzungs- oder Gewinnausfall

Die Deckungssummen betragen für 

Personenschäden ab  500.000 € und für 
sonstige Schäden ab  75.000 € 
(auch für Vermögensschäden) und können bei Bedarf erhöht werden.

Eine Vorausrabatt-Regelung ermäßigt den Beitrag bei Schadenfreiheit in der Vergangenheit bis zu 60 %.


Möchten Sie mehr wissen?   Unsere Prämienbeispiele  (werden zur Zeit überarbeitet...)

Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt ...
Lassen Sie uns weitermachen.