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Betriebshaftpflicht

ADB Versicherungsmakler
Handel allgemein

Als Unternehmen haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen.

Schnell können Sie mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb. Die Gefahr, dass betriebsfremde Personen auf Ihrem Firmengelände oder sogar im Büro zu Schaden kommen, besteht immer und überall.

Der Akademische Dienst Berlin bietet für nahezu jeden Betrieb und fast jedes Berufsbild ein maßgeschneidertes Deckungskonzept. Die für Sie typischen Risiken sind somit optimal abgesichert.

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Bekleidungs- / Textilhandel
Blumenhandel
Buchhandel
Computerhandel
Drogeriehandel/Reformhäuser
Elektro- / Unterhaltungselektronik
Fotogeschäft / Fotoateliers
Kfz-Handel
Lederwarenhandel
Nahrungs- / Genussmittelhandel
Möbelhandel / Küchenstudio
Schmuck / Uhrenhandel
Schreibwarenhandel
Tabakwaren / Zeitungshandel

 
Haftungsbeispiele

Produkthaftpflicht: Wenn Sie mangelhafte Ware aus eigener oder fremder Herstellung verkaufen, können Sie für Schäden, die durch solche Produkte entstehen, haftbar gemacht werden. Dagegen können Sie sich versichern.

Haus- und Grundbesitz verpflichtet. Ihre gesetzliche Haftpflicht für alle Gebäude und Räumlichkeiten, die Sie für den Betrieb oder für Wohnzwecke benutzen oder teilweise vermieten, ist mitversichert. Auch dann, wenn Sie als Mieter vertraglich Verkehrssicherungspflichten übernehmen.

Neu-, Um- und Ausbau: Wenn Sie auf Ihrem Betriebsgelände bauen oder Abbruch-, Aushub sowie Reparaturarbeiten durchführen lassen, ist dieses Risiko bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert.
Umwelthaftpflicht: Mit der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist bereits ein wichtiger Baustein in alle Betriebshaftpflichtversicherungen integriert. 

Darüber hinausgehender Versicherungsschutz, z.B. für die Lagerung großer Mengen umweltgefährdender Stoffe, kann über eine individuelle
Umwelthaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt werden.

Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen können Sie bei Bedarf einschließen.

Leistungen des Versicherers

Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.

Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Unternehmens:

Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
  

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