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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden
durch Umwelteinwirkungen. Darüber hinaus sind bestimmte umweltrelevante
Vermögensschäden (z.B. aus der Verletzung von Fischereirechten) und
Allmählichkeitsschäden versichert.
Voraussetzung für ein optimales Sicherheitskonzept ist eine umfassende Analyse
und Bewertung der Risiken im Unternehmen.
Entsprechend Ihrem individuellen Risiko stehen insgesamt sieben
Bausteine für die
unterschiedlichen Anlagentypen zur Verfügung.
1.) WHG-Anlagen
Anlagen zur Herstellung,
Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung, Beförderung oder Wegleitung von
gewässerschädlichen Stoffen. z.B. Betriebstankstellen, Altöllager
2.) Umwelt-HG-Anlagen
Anlagen, die der Haftung nach
dem Umwelthaftungs-Gesetz unterliegen, für die aber keine
Deckungsvorsorgepflicht besteht. z.B. Futtersilos, Lebensmittellager
3.) Sonstige deklarationspflichtige Anlagen
Anlagen, die nach
Umweltschutznormen (z.B. 4. BImSchV=Bundes-Immissionsschutzverordnung) einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht
unterliegen, soweit es sich nicht um WHG-Anlagen (Baustein 1) oder
UmweltHG-Anlagen (Baustein 2 und 5) handelt.
4.) Abwasser und Gewässereinwirkung
Umwelteinwirkungen durch
Abwasseranlagen/Abwasser bzw. Einbringen oder Einleiten von Stoffen in Gewässer
oder Einwirken auf Gewässer. z.B. Klärwerk
5.) Umwelt-HG-Anlagen
/ Pflichtversicherung
Anlagen, für die nach
Umwelthaftungsgesetz eine Deckungsvorsorgepflicht besteht.
6.) Umweltregressversicherung
Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Instandhaltung und Wartung von
Anlagen gemäß den
Bausteinen 1 – 5. z.B. Tankstelle, Öllager etc.
7.) Allgemeines Umweltrisiko
Umwelteinwirkungen aus dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko,
sofern sie nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen, die in den
Anwendungsbereich der Bausteine 1 - 6 fallen.
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