| Handel mit Nahrungs- und
Genussmitteln |
ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist
|
Als Unternehmen haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter
anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen.
Schnell können Sie mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung
ist eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb. Die Gefahr, dass
betriebsfremde Personen in Ihrem Ladenlokal oder auf Ihrem Firmengelände zu Schaden
kommen, besteht immer und überall.
|
Zurück
Auf einen Blick
Versicherungsthemen speziell für
Handel mit Nahrungs- und Genussmitteln
(inklusive konkreter Angebote)
Inventarversicherung
Gebäudeversicherungen
Betriebshaftpflichtversicherung
allgemeine Versicherungsthemen
Elektronikversicherung
Rechtsschutzversicherung
Maschinenversicherungen
|
Der Akademische Dienst Berlin bietet für nahezu jeden
Betrieb und fast jedes Berufsbild ein maßgeschneidertes Deckungskonzept. Die
für Sie typischen Risiken sind somit optimal abgesichert.
|
|
|
Haftungsbeispiele |
Sie sollen Waren zu einem
Kunden liefern. Durch Unachtsamkeit beschädigen Sie die Einrichtung des Mieters.
Ein Kunde verletzt sich an scharfkantigen Gegenständen
und verlangt Schadensersatz für Verdienstausfall und Krankheitskosten.
Überraschend schneit es.
Sie räumen den Gehweg vor Ihrem Ladenlokal nicht rechtzeitig, ein
Fußgänger rutscht vor dem Haus aus und verletzt sich. Er fordert von
Ihnen Ersatz für Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Produkthaftpflicht:
Wenn Sie mangelhafte Ware
aus eigener oder fremder Herstellung verkaufen, können Sie für Schäden,
die durch solche Produkte entstehen, haftbar gemacht werden. Dagegen
können Sie sich versichern.
Haus- und Grundbesitz verpflichtet. Ihre gesetzliche Haftpflicht für alle
Gebäude und Räumlichkeiten, die Sie für den Betrieb oder für
Wohnzwecke benutzen oder teilweise vermieten, ist mitversichert. Auch
dann, wenn Sie als Mieter vertraglich Verkehrssicherungspflichten übernehmen.
Neu-, Um- und Ausbau: Wenn Sie
auf Ihrem Betriebsgelände bauen oder Abbruch-, Aushub sowie
Reparaturarbeiten durchführen lassen, ist dieses Risiko bis zu einer
bestimmten Bausumme mitversichert.
Umwelthaftpflicht: Mit der
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist bereits ein wichtiger Baustein in
alle Betriebshaftpflichtversicherungen integriert. Darüber hinausgehender
Versicherungsschutz, z.B. für die Lagerung großer Mengen umweltgefährdender
Stoffe, kann über eine individuelle Umwelthaftpflichtversicherung
zur Verfügung gestellt werden.
|
Mietsachschäden
Betreiben Sie Ihr Geschäft in gemieteten oder gepachteten Räumen, ist es
sinnvoll, Mietsachschäden an diesen Räumen durch Brand und Explosion
einzuschließen. Im Brandfall haben Sie dann Versicherungsschutz für Schäden
an den Mieträumen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Gebrauch von nicht
zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen können Sie bei
Bedarf einschließen.
Leistungen des Versicherers
Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe
der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der
Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder
überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab,
notfalls vor Gericht.
Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Unternehmens:
|
Private Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
|
|
Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
|
|
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
(Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
|
Möchten Sie mehr wissen? unsere Prämienbeispiele

Ja, Ihr Angebot
hat mich überzeugt ...
Lassen Sie uns weitermachen.


|