| Drucker |
ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist
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Betriebshaftpflichtversicherung für
den Drucker
Als Unternehmen haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter
anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen.
Schnell können Sie mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung
ist eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb. Die Gefahr, dass
betriebsfremde Personen auf Ihrem Firmengelände oder sogar im Büro zu Schaden
kommen, besteht immer und überall.
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Auf einen Blick
Versicherungsthemen speziell für
Drucker
(inklusive konkreter Angebote)
Inventarversicherung
Gebäudeversicherungen
Betriebshaftpflichtversicherung
allgemeine Versicherungsthemen
Elektronikversicherung
Rechtsschutzversicherung
Maschinenversicherungen
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Der Akademische Dienst Berlin bietet für nahezu jeden
Betrieb und fast jedes Berufsbild ein maßgeschneidertes Deckungskonzept. Die
für Sie typischen Risiken sind somit optimal abgesichert.
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Haftungsbeispiele |
Produkthaftpflicht: Wenn Sie mangelhafte Ware aus eigener oder fremder
Herstellung verkaufen, können Sie für Schäden, die durch solche Produkte
entstehen, haftbar gemacht werden. Dagegen können Sie sich versichern.
Haus- und Grundbesitz verpflichtet. Ihre gesetzliche Haftpflicht für
alle Gebäude und Räumlichkeiten, die Sie für den Betrieb oder für Wohnzwecke
benutzen oder teilweise vermieten, ist mitversichert. Auch dann, wenn Sie als
Mieter vertraglich Verkehrssicherungspflichten übernehmen.
Umwelthaftpflicht:
Mit der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist bereits ein wichtiger
Baustein in alle Betriebshaftpflichtversicherungen integriert. Darüber
hinausgehender Versicherungsschutz, z.B. für die Lagerung großer Mengen
umweltgefährdender Stoffe, kann über eine individuelle Umwelthaftpflichtversicherung
zur Verfügung gestellt werden.
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Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Gebrauch von nicht
zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen können Sie bei
Bedarf einschließen.
Leistungen des Versicherers
Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe
der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der
Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder
überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab,
notfalls vor Gericht.
Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Unternehmens:
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Private Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
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Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
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Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
(Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
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Möchten Sie mehr wissen? unsere Prämienbeispiele

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