| Friseur |
ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist
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Betriebshaftpflichtversicherung
Als Unternehmen haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter
anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen.
Schnell können Sie mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung
ist eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb. Die Gefahr, dass
betriebsfremde Personen auf Ihrem Firmengelände oder sogar im Büro zu Schaden
kommen, besteht immer und überall.
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Auf einen Blick
Versicherungsthemen speziell für
den Friseur
(inklusive konkreter Angebote)
Inventarversicherung
Gebäudeversicherungen
Betriebshaftpflichtversicherung
allgemeine Versicherungsthemen
Elektronikversicherung
Rechtsschutzversicherung
Maschinenversicherungen
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Der Akademische Dienst Berlin bietet für nahezu jeden
Betrieb und fast jedes Berufsbild ein maßgeschneidertes Deckungskonzept. Die
für Sie typischen Risiken sind somit optimal abgesichert.
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Haftungsbeispiele |
Der
Fußboden in den Geschäftsräumen ist frisch geputzt und in einigen
Bereichen noch nass. Ein Kunde rutscht aus und bricht sich das Handgelenk.
Der Versicherer übernimmt die Kosten der medizinischen Behandlung und
zahlt für die Dauer der Krankheit Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Beim
Haarfärben verfärben sie durch Unachtsamkeit die Kleidung Ihrer Kundin,
die 250 € Schadenersatz von Ihnen verlangt. Ein Reinigungsversuch blieb
ergebnislos.
Produkthaftpflicht: Wenn Sie mangelhafte Ware aus eigener oder fremder
Herstellung verkaufen und einer Ihrer Kunden erleidet eine
Lebensmittelvergiftung.
Haus- und Grundbesitz verpflichtet. Ihre gesetzliche Haftpflicht für alle
Gebäude und Räumlichkeiten, die Sie für den Betrieb oder für
Wohnzwecke benutzen oder teilweise vermieten, ist mitversichert. Auch
dann, wenn Sie als Mieter vertraglich Verkehrssicherungspflichten übernehmen.
Umwelthaftpflicht: Mit der
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist bereits ein wichtiger Baustein in
alle Betriebshaftpflichtversicherungen integriert. Darüber hinausgehender
Versicherungsschutz, z.B. für die Lagerung großer Mengen umweltgefährdender
Stoffe, kann über eine individuelle
Umwelthaftpflichtversicherung
zur Verfügung gestellt werden.
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Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Gebrauch von nicht
zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen können Sie bei
Bedarf einschließen.
Leistungen des Versicherers
Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe
der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der
Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder
überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab,
notfalls vor Gericht.
Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Unternehmens:
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Private Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
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Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
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Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
(Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
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Möchten Sie mehr wissen? unsere Prämienbeispiele

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