Haftungsbeispiele
Produkthaftpflicht: Wenn Sie
mangelhafte Ware aus eigener oder fremder Herstellung verkaufen, können Sie
für Schäden, die durch solche Produkte entstehen, haftbar gemacht werden.
Dagegen können Sie sich versichern.
Haus- und Grundbesitz verpflichtet. Ihre gesetzliche Haftpflicht für
alle Gebäude und Räumlichkeiten, die Sie für den Betrieb oder für Wohnzwecke
benutzen oder teilweise vermieten, ist mitversichert. Auch dann, wenn Sie als
Mieter vertraglich Verkehrssicherungspflichten übernehmen.
Neu-, Um- und Ausbau: Wenn Sie auf Ihrem Betriebsgelände bauen oder
Abbruch-, Aushub sowie Reparaturarbeiten durchführen lassen, ist dieses Risiko
bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert.
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Umwelthaftpflicht: Mit der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist
bereits ein wichtiger Baustein in alle Betriebshaftpflichtversicherungen
integriert.
Darüber hinausgehender Versicherungsschutz, z.B. für die Lagerung
großer Mengen umweltgefährdender Stoffe, kann über eine individuelle Umwelthaftpflichtversicherung
zur Verfügung gestellt werden.
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Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Gebrauch von nicht
zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen können Sie bei
Bedarf einschließen.
Leistungen des Versicherers
Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob Sie aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen haftpflichtig gemacht werden können und ob die Höhe
der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der
Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder
überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie und die Versicherten ab,
notfalls vor Gericht.
Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Unternehmens:

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Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
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Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
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Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
(Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
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Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt ...
Lassen Sie uns weitermachen.
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