Ein Beispiel sind Brände, die erhebliche Sachschäden verursachen und sogar
den ganzen Betrieb für längere Zeit lahm legen können.
Hier stellt sich also die Frage, ob Sie in der Lage sind, größere Schäden
mit eigenen finanziellen Mitteln beheben zu können?
Die richtige Existenzsicherung
Bei einem Schaden fängt ein Wettlauf mit der Zeit an. Jeder Tag Verzögerung
bei der Wiederherstellung der Produktionskraft erhöht die Gefahr, dass Kunden
zur Konkurrenz abwandern.
Daher ist gerade in Zeiten harten Wettbewerbs die schnelle Wiederherstellung
der Betriebstätigkeit und der Liquidität nach einem Schaden entscheidend.
Voraussetzung für die schnelle Wiederherstellung Ihrer Produktionskraft ist
ein leistungsfähiger Versicherer. Versicherungsmakler verschaffen Ihnen
Versicherungsschutz bei einem leistungsstarken Versicherer.
Umfang der Versicherung
Versichert sind Sachschäden durch

|
Feuer
|
  |
Leitungswasser
|
  |
Sturm/Hagel
|
Versicherte Sachen
Ihr (e) Betriebsgebäude einschließlich Grund- und Kellermauern sowie
Vorsorgeversicherung für Wertsteigerung sowie für Um- und Anbauten (sofern
beantragt).
Versicherungsleistungen
Es wird die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Gebäudeteilen, die
zerstört oder beschädigt werden, bezahlt.
Die Versicherungssumme ist gleitend, d.h., dass sich der Versicherungswert
den allgemeinen Baukosten anpasst und somit keine Unterversicherung eintreten
kann, sofern die Summe bei Vertragsbeginn richtig ermittelt wurde und alle An-
und Umbauten nachgemeldet wurden.
Ermittlung der Versicherungssumme / Unterversicherungsverzicht
Für die Richtigkeit der Versicherungssumme haftet grundsätzlich der
Versicherungsnehmer selbst. Daher sollten Sie zur Ermittlung der richtigen
Versicherungssumme den Rat eines Versicherungsmaklers nutzen, damit Sie in keine
Unterversicherung geraten können. Ein Versicherungsmakler berät Sie, wenn es
um die Ermittlungsarten von Gebäudewerten geht.
Die meisten Versicherer gewähren Unterversicherungsverzicht unter einer der
folgenden Voraussetzungen:

|
Vorlage und Akzeptanz eines Bausachverständigen-Gutachtens |
  |
Zutreffende Angabe des Neuwertes des Gebäudes auch in Preisen eines
anderen Jahres, Umrechnung der Versicherungssumme durch den Versicherer
|
  |
Vorlage der letzten Policenkopie des ehemaligen Monopol- /
Zwangsversicherers.
|