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Haftungsbeispiele |
Sie sollen Möbel in eine
Wohnung einbauen. Durch das Hantieren mit den sperrigen Möbeln
beschädigen Sie die Einrichtung des Mieters.
Sie bitten einen Kunden in Ihre Werkstatt. Dieser verletzt sich dabei an
scharfkantigen Gegenständen und verlangt Schadensersatz für
Verdienstausfall und Krankheitskosten.
Überraschend schneit es. Sie räumen den Gehweg vor Ihrem
Betriebsgebäude nicht rechtzeitig, ein Fußgänger rutscht vor dem Haus
aus und verletzt sich. Er fordert von Ihnen Ersatz für Behandlungskosten
und Schmerzensgeld.
Produkthaftpflicht:
Wenn Sie mangelhafte Ware
aus eigener oder fremder Herstellung verkaufen, können Sie für Schäden,
die durch solche Produkte entstehen, haftbar gemacht werden. Dagegen
können Sie sich versichern.
Haus- und Grundbesitz verpflichtet. Ihre gesetzliche Haftpflicht für alle
Gebäude und Räumlichkeiten, die Sie für den Betrieb oder für
Wohnzwecke benutzen oder teilweise vermieten, ist mitversichert. Auch
dann, wenn Sie als Mieter vertraglich Verkehrssicherungspflichten übernehmen.
Neu-, Um- und Ausbau: Wenn Sie auf Ihrem
Betriebsgelände bauen oder Abbruch-, Aushub sowie Reparaturarbeiten
durchführen lassen, ist dieses Risiko bis zu einer bestimmten Bausumme
mitversichert.
Umwelthaftpflicht: Mit der
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist bereits ein wichtiger Baustein in
alle Betriebshaftpflichtversicherungen integriert. Darüber hinausgehender
Versicherungsschutz, z.B. für die Lagerung großer Mengen umweltgefährdender
Stoffe, kann über eine individuelle
Umwelthaftpflichtversicherung
zur Verfügung gestellt werden.
Mietsachschäden
Betreiben Sie Ihr Geschäft in gemieteten oder gepachteten Räumen, ist es
sinnvoll, Mietsachschäden an diesen Räumen durch Brand und Explosion
einzuschließen. Im Brandfall haben Sie dann Versicherungsschutz für
Schäden an den Mieträumen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
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