Das „erste Hilfe“ System, wenn die Rechnung nicht aufgeht. Das Dienstleistungsangebot der financial law bietet mehr als nur Hilfe bei ausstehenden Zahlungen durch ihr eigenes Forderungssystem, welches die gesamte Abwicklung der Forderungsausfälle inkl. der Kosten für die Einschaltung eines Anwaltes zur Zahlungstilgung bis hin zur Zwangsvollstreckung übernimmt.
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Diese äußerst effiziente Vorgehensweise zu unvergleichlich günstigen Konditionen erleichtert Ihnen die Arbeit – einfach nach Ablauf der Zahlungsfrist per FAX die offene Rechnung senden und die Anwälte von financial law werden unverzüglich für Sie tätig.
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Sehr gefahrvoll
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes summierten sich im Geschäftsjahr 2005 die nicht beglichenen Forderungen, die mittelbar zur Insolvenz der Gläubigerunternehmen führten, auf
rund 36 Milliarden Euro. Außenstände sind totes Kapital, das den Betrieben zur weiteren Entwicklung wie der Markterschließung oder Produktinnovation fehlt.
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Ein Beispiel
mit eine Forderungshöhe von 15.000 EUR (Einzelforderung bzw. Summenforderung)
Bei einer durchschnittlichen Forderungshöhe von € 1.500,- müssen Sie bei 10 Forderungen in dem Fall, dass das Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung betrieben werden muss, hinsichtlich des Sie vertretenden Anwalts mit Kosten von rund
€ 3.725,- rechnen, die Sie im Regelfall vorzustrecken haben.
Mit financial law können Sie diese Kosten auf Ihren Mitgliedsbeitrag von in diesem Falle € 329,- reduzieren. Sie ersparen sich damit die Zahlung von rd. € 3.400,-.
Wenn Sie nun diese 10 Forderungen über einen Anwalt eintreiben lassen würden und dieser dabei eine Quote von 80% realisiert, haben Sie in ca. 20% der Fälle (der Schuldner gibt zum z.B. die Eidesstattliche Versicherung ab) die Rechtsanwaltskosten endgültig zu tragen und haben damit gutes Geld in Höhe von rd. € 745,- schlechtem hinterhergeworfen. Mit Ihrer Mitgliedschaft bei financial law reduzieren Sie dieses Risiko auf Ihre Mitgliedsbeiträge.
Übersicht Summenforderung

Übersicht Einzelforderung

Bedenken Sie bitte, dass auch in den Fällen, in denen die Forderung beigetrieben werden kann, Sie im Regelfall gegenüber dem Anwalt in Vorleistung gehen müssen. Nicht so bei einer Mitgliedschaft bei financial
law. Denn diese übernimmt das für Sie, so dass Ihre Liquidität nicht gebunden wird. Dies gilt sogar, wenn der Rechtsanwalt auf Reisen gehen muss, wenn das Verfahren nicht am Ort ist. Sie sind also hinsichtlich der Anwaltskosten, welche auf Ihrer Seite entstehen, durch Ihre Mitgliedschaft bei der financial law grundsätzlich abgesichert.
Die Anwälte betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung und nehmen die Gerichtstermine wahr.
Die Erfolgsquote liegt dabei nach den letzten Auswertungen bei über 80%.
schematischer Ablauf

Zusammenfassung
grundsätzlich keine Rechtsanwaltskosten
keine unnötige Bindung von Geldern
Keine Inkassogebühren, 100% der Forderung erhalten Sie
Durch langjährige Erfahrung sehr hohe Erfolgsquote
Zeitersparnis durch professionelle anwaltliche Begleitung
Entscheidungen bleiben in Ihrer Hand
Einfaches Verfahren ohne großen Verwaltungsaufwand
Kalkulationssicherheit
Günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis
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weitere Informationen in unserem
FAQ |
Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt ...
Lassen Sie uns weitermachen.
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