Was ist ein  Makler?
Service-Seiten
Unsere Partner
Download
Manager Rechtsschutz 
Spezial-Strafrechts-Rechtschutz
ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist

Überblick

Ihr strafrechtliches Risiko nimmt immer größere Dimensionen an aufgrund der ständig steigenden Flut der Gesetze und Verordnungen.

Verstärkte behördliche Kontrollen, wachsendes Umweltbewusstsein und eine erhöhte Anzeigebereitschaft in der Bevölkerung führen dazu, dass die Zahl der Ermittlungs- und Strafverfahren sprunghaft zunimmt.

Auf einen Blick

Anstellungs-Vertrags
-Rechtsschutz

Vermögensschaden-
Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Zurück zum Index

Angebot einholen

Negative Begleiterscheinungen sind die Folge, z. B. 
Imageverluste, 
persönliche Nachteile der Betroffenen, 
Karriereknick, 
familiäre und finanzielle Belastungen bis hin zum finanziellen Ruin, 
hohe Verfahrenskosten. 

Sie stehen persönlich in der Haftung, denn nur natürliche Personen können strafrechtlich verfolgt werden, nicht das Unternehmen. Sie werden für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht oder Ihnen kann ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Straf-Rechtsschutz (maßgeblicher Zeitpunkt ist der Verstoß gegen Strafvorschriften) ist der Eintritt des Rechtsschutzfalls die Einleitung des Ermittlungsverfahrens.
Dies bedeutet, dass auch Verstöße versichert sind, die vor Vertragsbeginn liegen, solange kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Ermittlungsverfahren werden bereits auf den bloßen Verdacht hin eingeleitet, wenn z. B. 
Anzeigen von Nachbarn, Konkurrenten, vermeintlich Geschädigten oder verärgerten Arbeitnehmern erstattet werden.


Details

Umfang der Versicherung

Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Verteidigung in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren den Zeugenbeistand in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
wenn der Versicherte als Zeuge vernommen wird und die Gefahr einer Selbstbelastung befürchten muss eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts, welche dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz umfasst werden, zu unterstützen


Vorsatztaten

Wird Ihnen vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).
Versicherungsschutz besteht, solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Im Falle einer solchen Verurteilung sind Sie verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.

Versicherte Personen

Versichert sind Sie als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, z. B. als Geschäftsführer einer GmbH oder Vor-
stand einer AG.

A. Privatlösung

Sie schließen den Vertrag für sich selbst ab (Prämie kann als Werbungskosten geltend gemacht werden).

B. Unternehmenslösung

Das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, schließt den Vertrag zu Ihren Gunsten ab (Prämie kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden).

Leistungen

1. Verfahrenskosten
Erstattung der Kosten soweit sie dem Versicherten auferlegt wurden, einschließlich Strafvollstreckungsverfahren.

2. Rechtsanwaltskosten
Erstattung der angemessenen Vergütung und üblichen Auslagen.

3. Reisekosten des Rechtsanwalts
Erstattung der Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzen.

4. Sachverständigenkosten
Erstattung der angemessenen Kosten.

5. Reisekosten des Versicherten im Ausland
Erstattung der Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzen.

6. Übersetzungskosten/ Dolmetscherkosten
Erstattung der angefallenen Kosten.

7. Nebenklagekosten
Erstattung der Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwalts, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbestand.

8. Firmenstellungnahme
Erstattung der angefallenen Kosten.

9. Kosten für Zeugen


Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder den Azoren erfolgt und ein Gericht oder
eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (§ 6 ARB 2000).


Versicherungssumme

Sie beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall (für Strafkautionsdarlehen zusätzlich im In- und Ausland 50.000 Euro). Die Gesamtversicherungssumme ist die Höchstleistung für alle im Versicherungsjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle, zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle und für denselben Rechtsschutzfall.

Sie können Verträge mit einer Vertragsdauer von 1–5 Jahren abschließen.



Fall
Das Bauunternehmen errichtet eine neue Wohnanlage. Es gelangen umweltgefährdende Stoffe ins Grundwasser. 
Gegen den Geschäftsführer wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da dieser für die Organisation der Arbeiten auf der Baustelle verantwortlich war. Der Geschäftsführer wird wegen fahrlässiger Verunreinigung von Gewässern verurteilt, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Kosten I. Instanz
Gerichtskosten 90,– EUR
Ermittlungsverfahren 1.500,– EUR
Sachverständigenkosten 500,– EUR
Reisekosten des Rechtsanwalts 500,– EUR
Kosten der Hauptverhandlung (zwei Tage je 1.500,– EUR) 3.000,– EUR

insgesamt 5.590,–EUR


Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt ...
Lassen Sie uns weitermachen.