Manager Rechtsschutz
Spezial-Strafrechts-Rechtschutz
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ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist
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Überblick
Ihr strafrechtliches Risiko nimmt immer größere Dimensionen an aufgrund der ständig steigenden Flut der Gesetze
und Verordnungen.
Verstärkte behördliche Kontrollen, wachsendes Umweltbewusstsein und eine erhöhte Anzeigebereitschaft in der
Bevölkerung führen dazu, dass die Zahl der Ermittlungs- und Strafverfahren
sprunghaft zunimmt.
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Auf einen Blick
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Negative Begleiterscheinungen sind die Folge, z. B.
Imageverluste,
persönliche Nachteile der Betroffenen,
Karriereknick,
familiäre und finanzielle
Belastungen bis hin zum finanziellen Ruin,
hohe Verfahrenskosten.
Sie stehen persönlich in der Haftung, denn nur natürliche Personen können
strafrechtlich verfolgt werden, nicht das Unternehmen. Sie werden für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter
verantwortlich gemacht oder Ihnen kann ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden.
Im Gegensatz zum herkömmlichen Straf-Rechtsschutz (maßgeblicher Zeitpunkt ist der Verstoß gegen
Strafvorschriften) ist der Eintritt des Rechtsschutzfalls die Einleitung des
Ermittlungsverfahrens.
Dies bedeutet, dass auch Verstöße versichert sind, die vor Vertragsbeginn liegen, solange kein Ermittlungsverfahren
eingeleitet wurde.
Ermittlungsverfahren werden bereits auf den bloßen Verdacht hin eingeleitet, wenn z. B.
Anzeigen von Nachbarn, Konkurrenten, vermeintlich Geschädigten oder verärgerten
Arbeitnehmern erstattet werden.
Details
Umfang der Versicherung
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
die Verteidigung in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren den Zeugenbeistand in Straf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren,
wenn der Versicherte als Zeuge vernommen wird und die Gefahr einer Selbstbelastung befürchten muss
eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts, welche dazu dient, die Verteidigung in
eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz umfasst werden, zu
unterstützen
Vorsatztaten
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn
Ihnen ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist
das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen
handelt (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).
Versicherungsschutz besteht, solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen
Vorsatzes nicht erfolgt. Im Falle einer solchen Verurteilung sind Sie
verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
Versicherte Personen
Versichert sind Sie als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, z. B. als
Geschäftsführer einer GmbH oder Vor-
stand einer AG.
A. Privatlösung
Sie schließen den Vertrag für sich selbst ab (Prämie kann als Werbungskosten geltend gemacht werden).
B. Unternehmenslösung
Das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, schließt den Vertrag zu Ihren Gunsten ab (Prämie kann als
Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden).
Leistungen
1. Verfahrenskosten
Erstattung der Kosten soweit sie dem Versicherten auferlegt wurden, einschließlich
Strafvollstreckungsverfahren.
2. Rechtsanwaltskosten
Erstattung der angemessenen Vergütung und üblichen Auslagen.
3. Reisekosten des Rechtsanwalts
Erstattung der Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzen.
4. Sachverständigenkosten
Erstattung der angemessenen Kosten.
5. Reisekosten des Versicherten im Ausland
Erstattung der Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzen.
6. Übersetzungskosten/ Dolmetscherkosten
Erstattung der angefallenen Kosten.
7. Nebenklagekosten
Erstattung der Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwalts, soweit der Versicherte
durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl ein
hinreichender Tatverdacht fortbestand.
8. Firmenstellungnahme
Erstattung der angefallenen Kosten.
9. Kosten für Zeugen
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den außereuropäischen
Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder den Azoren erfolgt und ein Gericht oder
eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (§ 6 ARB 2000).
Versicherungssumme
Sie beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall (für Strafkautionsdarlehen zusätzlich im In- und Ausland 50.000
Euro). Die Gesamtversicherungssumme ist die Höchstleistung für alle im Versicherungsjahr eingetretenen
Rechtsschutzfälle, zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle
und für denselben Rechtsschutzfall.
Sie können Verträge mit einer Vertragsdauer von 1–5 Jahren abschließen.

Fall |
Das Bauunternehmen errichtet eine neue Wohnanlage. Es gelangen
umweltgefährdende Stoffe ins Grundwasser.
Gegen den Geschäftsführer wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da dieser für die Organisation der
Arbeiten auf der Baustelle verantwortlich war. Der Geschäftsführer wird wegen fahrlässiger Verunreinigung von
Gewässern verurteilt, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
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| Kosten |
I. Instanz
Gerichtskosten 90,– EUR
Ermittlungsverfahren 1.500,– EUR
Sachverständigenkosten 500,– EUR
Reisekosten des Rechtsanwalts 500,– EUR
Kosten der Hauptverhandlung (zwei Tage je 1.500,– EUR) 3.000,– EUR
insgesamt 5.590,–EUR |
Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt
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Lassen Sie uns weitermachen.
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