Was ist ein  Makler?
Service-Seiten
Unsere Partner
Download
Manager Rechtsschutz 
Vermögensschaden-Rechtschutz
ADB Versicherungsmakler
Gewerbespezialist

Überblick

Sie stehen als Topmanager immer mehr im Kreuzfeuer der Kritik. Es können Ihnen Fehleinschätzungen der Marktsituation, Fehlleitungen von Investitionen oder kaufmännische Fehlentscheidungen vorgeworfen werden.

Sie können
von der Gesellschaft selbst oder von einer dritten Person gerichtlich auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden.
Die persönliche Haftung kann auch noch
nach Ihrem Ausscheiden aus der
Gesellschaft fortbestehen und kann sich auf Ihr
gesamtes Privatvermögen
beziehen.

Auf einen Blick

Anstellungs-Vertrags
-Rechtsschutz

Vermögensschaden-
Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz



Zurück zum Index

Angebot einholen

Es wird ein besonders strenger Haftungsmaßstab angesetzt, die Sorgfalt
eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Sie müssen im nachhinein beweisen, dass Sie Ihre geschäftspolitischen Entscheidungen richtig getroffen haben
(
Beweislastumkehr).

Da Sie Ihre Entscheidungen auf der Grundlage der damaligen aktuellen
Erkenntnisse und oft unter Zeitdruck getroffen haben, fällt es mit zunehmender zeitlicher Distanz schwerer, diese Entscheidung zu rechtfertigen (Beweisschwierigkeiten).

Details


Gegenstand der Versicherung

Versicherungsschutz besteht für Sie bei der gerichtlichen Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn Sie als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person aufgrund der im vereinbarten Geltungsbereich bestehenden gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen vor einem Gericht auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden durch
das Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind, oder eine dritte Person.

Versicherte Personen

Versichert sind Sie als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, z. B. als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG oder eines Vereins, als Aufsichtsrat- oder Beiratsmitglied. Offene Handelsgesellschaften
und Kommanditgesellschaften werden einer juristischen Person des Privatrechts gleichgestellt.

A. Privatlösung

Sie schließen den Vertrag für sich selbst ab (Prämie kann als Werbungskosten geltend gemacht werden).

B. Unternehmenslösung

Das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, schließt den Vertrag zu Ihren Gunsten ab (Prämie kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden).

Leistungen

Folgende Kosten werden üblicherweise nach ARB 2000 übernommen:

Honorare der Anwälte und Gerichtskosten
die dem Versicherten auferlegten Kosten
Honorare der gerichtlich bestellten Sachverständigen

Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder den Azoren erfolgt und ein Gericht oder
eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (§ 6 ARB 2000).

Versicherungssumme

Der Versicherer übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung Ihre Kosten bis zu einer Höhe von 500.000 Euro.
Sie können Verträge mit einer Vertragsdauer von 1–5 Jahren abschließen.



Fall
Der Abteilungsleiter einer AG legte dem Vorstand ein »festes« Angebot
über 225.000 Euro vor. Der Vorstand prüfte dieses Angebot nicht ausreichend und erkannte nicht, dass es in einem wesentlichen Punkt falsch, zu niedrig kalkuliert, war. Die AG gab das Angebot ab und erhielt den Auftrag. 
Die tatsächlichen Kosten waren jedoch erheblich höher, so dass dem Unter-
nehmen ein Verlust in Höhe von 100.000 Euro entstand. Der Vorstand wurde verurteilt, da er die ordentliche Sorgfalt eines gewissenhaften Unternehmers nicht beachtet hatte.
Kosten Streitwert: 100.000,– EUR

I. Instanz
Anwaltskosten 8.124,– EUR
Gerichtskosten 2.568,– EUR

insgesamt 10.692,– EUR

II. Instanz
Anwaltskosten 10.561,20 EUR
Gerichtskosten 4.280,– EUR

insgesamt 14.841,20 EUR


Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt ...
Lassen Sie uns weitermachen.