Es wird ein besonders strenger Haftungsmaßstab angesetzt, die Sorgfalt
eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Sie müssen im nachhinein beweisen,
dass Sie Ihre geschäftspolitischen Entscheidungen richtig getroffen haben
(
Beweislastumkehr).
Da Sie Ihre Entscheidungen auf der Grundlage der damaligen aktuellen
Erkenntnisse und oft unter Zeitdruck getroffen haben, fällt es mit
zunehmender zeitlicher Distanz schwerer, diese Entscheidung zu rechtfertigen
(Beweisschwierigkeiten).
Details
Gegenstand der Versicherung
Versicherungsschutz besteht für Sie bei der gerichtlichen Wahrnehmung
rechtlicher Interessen, wenn Sie als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person
aufgrund der im vereinbarten Geltungsbereich bestehenden gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen vor einem Gericht
auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden durch
das Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind, oder eine dritte Person.
Versicherte Personen
Versichert sind Sie als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, z. B.
als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG oder eines
Vereins, als Aufsichtsrat- oder Beiratsmitglied. Offene Handelsgesellschaften
und Kommanditgesellschaften werden einer juristischen Person des Privatrechts gleichgestellt.
A. Privatlösung
Sie schließen den Vertrag für sich selbst ab (Prämie kann als Werbungskosten geltend gemacht werden).
B. Unternehmenslösung
Das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, schließt den Vertrag zu Ihren Gunsten ab (Prämie kann als
Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden).
Leistungen
Folgende Kosten werden üblicherweise nach ARB 2000 übernommen:
Honorare der Anwälte und Gerichtskosten
die dem Versicherten auferlegten Kosten
Honorare der gerichtlich bestellten
Sachverständigen
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den außereuropäischen
Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder den Azoren erfolgt und ein Gericht oder
eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (§ 6 ARB 2000).
Versicherungssumme
Der Versicherer übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutz-Versicherung Ihre Kosten bis zu einer Höhe von 500.000 Euro.
Sie können Verträge mit einer Vertragsdauer von 1–5 Jahren abschließen.

Fall |
Der Abteilungsleiter einer AG legte dem Vorstand ein »festes« Angebot
über 225.000 Euro vor. Der Vorstand prüfte dieses Angebot nicht ausreichend und erkannte nicht, dass es in
einem wesentlichen Punkt falsch, zu niedrig kalkuliert, war. Die AG gab das
Angebot ab und erhielt den Auftrag.
Die tatsächlichen Kosten waren jedoch erheblich höher, so dass dem Unter-
nehmen ein Verlust in Höhe von 100.000 Euro entstand. Der Vorstand wurde verurteilt, da er die ordentliche
Sorgfalt eines gewissenhaften Unternehmers nicht beachtet hatte.
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| Kosten |
Streitwert: 100.000,– EUR
I. Instanz
Anwaltskosten 8.124,– EUR
Gerichtskosten 2.568,– EUR
insgesamt 10.692,– EUR
II. Instanz
Anwaltskosten 10.561,20 EUR
Gerichtskosten 4.280,– EUR
insgesamt 14.841,20 EUR |
Ja, Ihr Angebot hat mich überzeugt
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Lassen Sie uns weitermachen.
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