Sozialversicherungspflicht
Fragen zur Sozialversicherungspflicht
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Sind in Ihrem Betrieb Ehepartner und Kinder, aber auch Schwiegersöhne,
sonstige Verwandte und Lebensgefährten (alternativ:
Gesellschafter/Geschäftsführer) angestellt? Nach Auffassung der
Sozialgesetzgebung sind das in vielen Fällen aber keine Angestellten, sondern
Mitunternehmer.
Mit dieser Begründung können die Sozialversicherungsträger trotz
jahrelanger Beitragszahlung die Leistung verweigern. Wird der angestellte
Familienangehörige (alternativ: Gesellschafter/Geschäftsführer) z.B.
arbeitslos, geht er mangels Anspruch leer aus.
Keine Leistung trotz Beitragszahlung! Wie kann das sein? Ganz einfach! Die
Krankenkassen, bei denen der Angestellte angemeldet wurde, mussten bis Ende 2004
nicht prüfen, ob der Einzahlende "Angestellter" oder
"Mitunternehmer" ist. Geprüft wird das in der Regel erst im
Leistungsfall vom jeweiligen Versicherungsträger.
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Sondernews
Gesellschafter-Geschäftsführer sollen ab dem 1. Januar 2008 unnötig gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für vier Jahre erstattet bekommen.
Bislang konnten Rentenversicherungsbeiträge, die gezahlt wurden, obwohl keine Versicherungspflicht bestand, umfassend zurückgefordert werden. Das soll sich jetzt ändern.
Der Gesetzentwurf zum Sozialversicherungsänderungs- gesetz sieht eine massive Einschränkung vor. Der Verjährungszeitraum soll auf vier Jahre seit der Entrichtung der Beiträge begrenzt werden. Dazu kommen noch die Beiträge, die im laufenden Jahr gezahlt wurden.
Betroffen von dieser Regelung sind Gesellschafter- Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige, die häufig jahre- oder jahrzehntelang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, ohne dass sie dazu verpflichtet sind.
Die zurückgezahlten Beiträge werden häufig für eine private Altersvorsorge verwendet, die in der Regel eine wesentlich bessere Verzinsung bietet als die gesetzliche Rentenversicherung.
Hier sollte also noch in diesem Jahr gehandelt werden.
(Quelle: ARAG) |
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Stellen Sie sich als angestellter Familienangehöriger (alternativ:
Gesellschafter/Geschäftsführer) bitte folgende Fragen!
Diese Fragen beziehen sich nur auf die wichtigsten Merkmale, die Sie als
Mitunternehmer qualifizieren können. Auch wenn Sie alle Fragen mit
"nein" beantwortet haben, kann eine Prüfung sinnvoll sein.
Beispiel 1:
Max Mustermann., 43 Jahre, angestellt im Familienbetrieb
Seit 1988 führe ich schon die Tischlerei meines Vaters. Als
Angestellter habe ich all' die Jahre SV-Beiträge gezahlt, immerhin fast
100.000 EUR! Dass ich dazu nie verpflichtet war und schlimmstenfalls auch
keinen Leistungsanspruch gehabt hätte, habe ich erst nach der Analyse
erfahren. Mit den rückerstatteten Beiträgen habe ich meine
Altersvorsorge aufgebaut.
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Beispiel 2:
Anna Mustermann, angestellt beim Ehemann
Anna M. war im Architekturbüro ihres Mannes angestellt. Die Aufträge
nahmen ab, er musste sie entlassen. Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld aber
wurde abgelehnt. Anna M. wurde nachträglich vom Arbeitsamt als nicht
versicherungspflichtig eingestuft, denn sie hatte ihrem Mann ein Darlehen
gewährt.
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| Beispiel 3:
Hans Mustermann., teilhabender Geschäftsführer
Hans M. war viele Jahre angestellter Geschäftsführer einer
Spezialfirma für tontechnische Ausstattungen. Brav zahlte er seine
Sozialversicherungsbeiträge, bis das Aus für die Firma kam und er
arbeitslos wurde. Doch eine Leistungspflicht wollte das Arbeitsamt nicht
anerkennen. Wegen seiner Beteiligung am Unternehmen wurde Hans M.
nachträglich als Selbständiger eingestuft. |
Was ist zu tun?
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Möchten Sie weiterzahlen, auch wenn Sie im Leistungsfall vielleicht gar
nichts bekommen?
Wollen Sie Ihre jahrelang möglicherweise zu Unrecht eingezahlten Beiträge
zurückbekommen?
Hier handelt es sich oft um 5-stellige EURO-Beträge!
Sie können kostenlos durch spezialisierte Anwälte Ihren Status prüfen
lassen. Wenn eine Rückerstattung für Sie in Frage kommt, wird Ihnen die
Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch diese Anwälte auf deren Kosten gegen eine
moderate Erfolgsbeteiligung an dem zurückfließenden Betrag angeboten.
Sie müssen dazu kein Geld in die Hand nehmen. Sie haben den Nutzen und
tragen weder die Kosten noch das Risiko.
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Und wenn Sie nicht betroffen sind, dann empfehlen Sie uns weiter! Ihre
Kollegen werden es Ihnen danken, denn Liquidität kann heutzutage jeder
gebrauchen.
Wir zeigen Ihnen den Weg !
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